Vorratsdatenspeicherung: Daniel Lindenschmid MdL begrüßt Aussagen des Generalanwalt und Gutachter des EuGHs

Stuttgart. Der digitalpolitische Fraktionssprecher Daniel Lindenschmid MdL nimmt die Aussagen des Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona, der am EuGH angesiedelte Gutachter bestätigend zur Kenntnis. „Herr Sánchez-Bordona bekräftigt die Urteile des EuGHs aus den Jahren 2014, 2016, 2018 sowie 2020 und bestätigt damit auch meine Auffassung, nach der die anlasslose Speicherung von Telefon- und Internetdaten gegen das Grundgesetz sowie Europarecht verstößt.“ (1)

Dabei handelt es sich nicht um das Urteil des EuGHs in dieser Sache, dieses ist erst in einigen Monaten zu erwarten, aber die Entscheidungen aus den vergangenen Jahren geben Hoffnung, dass das Gericht auch in dieser Angelegenheit im Sinne der Bürger entscheide.

Daniel Lindenschmid MdL stellt klar: „Grundrechte sind nicht verhandelbar. Auch nicht auf Druck von Regierungen, weder zur angeblichen Abwehr von Straftaten noch zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität wie zum Beispiel in Frankreich, wo mit diesem Mittel Insidergeschäfte aufgedeckt werden sollen.“

Der Versuch der noch amtierenden deutschen Regierung, mit ihren Gesetzen der europäischen Rechtsprechung zu folgen, aber trotzdem eine allgemeine und anlasslose Vorratsdatenspeicherung zu etablieren ist nicht akzeptabel: „Wenn, dann dürfen diese Daten nur ausnahmsweise und in einem engen gesetzlichen Rahmen aus Gründen der nationalen Sicherheit oder zur konkreten, regional begrenzten Abwehr von schweren Straftaten mit Gefahr für Leib und Leben unserer Bürger aufbewahrt werden.“ so Daniel Lindenschmid abschließend.

Quelle: (1) https://www.tagesschau.de/ausland/europa/vorratsdatenspeicherung-eugh-101.html

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