Die Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart (oft auch nur kurz: Regionalversammlung) ist das „Parlament“ des Verbands Region Stuttgart. Die Regionalversammlung wird seit 1994 von den Wahlberechtigten der Region Stuttgart auf 5 Jahre direkt gewählt. Vorausgegangen war die Verabschiedung des „Gesetzes über die Errichtung des Verbands Region Stuttgart“ vom 7. Februar 1994 durch den Landtag von Baden-Württemberg. Mit diesem Gesetz wurde der zum 1. Januar 1973 eingerichtete Regionalverband Mittlerer Neckar (seit 1992 Regionalverband Stuttgart) in den Verband Region Stuttgart überführt. [Quelle: de.wikipedia.org\ Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart]
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